Unser Beratungskonzept

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe beschreibt eine bestimmte Form der Beratung. Wir informieren, beraten und begleiten junge Menschen und Erwachsene bei Konflikten mit öffentlichen oder freien Jugendhilfeträgern. Dies erfolgt unabhängig und parteilich für die Menschen, die sich an uns wenden.

Unabhängig bedeutet, dass wir bei unserer Beratung keine Anweisungen von öffentlichen oder freien Jugendhilfeträgern erhalten und nicht finanziell von diesen abhängig sind. Wir sind ein eigenständiger Verein und gestalten unsere Arbeit selbstbestimmt.

Pateilich bedeutet, dass wir für die Rechte der Personen eintreten, die sich an uns wenden. Wir stehen an deren Seite und unterstützen sie, bei der Inanspruchnahme ihre Rechte und Konfliktbewältigung.

Unser Beratungskonzept orientiert sich an den Qualitätsstandards des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V.

Im Einzelnen bedeutet das:

  1. Wir arbeiten in Beratungsteams von mindestens 2 Personen! Dies dient einer möglichst weitreichenden Perspektivenvielfalt in Bezug auf den jeweils vorliegenden Fall, welche wir bei Spezialfragen zusätzlich durch Rücksprache mit ausgewiesenen ExpertInnen (SozialpädagogInnen, JuristInnen, PsychologInnen) für den jeweiligen Bereich erweitern.
  1. Wir reflektieren unsere Arbeit! Und zwar in Form von Arbeitstreffen, Fachgesprächen, sowie durch die Beteiligung an Fortbildungsveranstaltungen und in Form von Rücksprachen mit ausgewiesenen ExpertInnen.
  1. Wir arbeiten zusammen mit den Betroffenen an einer Lösung! Das heißt, dass wir nichts weiterverfolgen oder vorantreiben, was nicht in ausdrücklichem Einvernehmen mit den Personen, die sich an uns wenden und deren Leistungsrechte wir in ihrem Auftrag klären, geschieht.
  1. Unsere Beratungsteams kooperieren mit anderen Unterstützungsinstanzen! In jeder Beratung erfragen wir deswegen gezielt, welche anderen Fachkräfte bereits in den Fall einbezogen sind oder waren. In Absprache mit den Betroffenen nehmen wir Kontakt zu diesen Fachkräften auf. Dies dient der Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven auf den Fall für die weitere Planung des Vorgehens. Dazu gehört auch die Erwägung, wo dies möglich ist, zunächst bereits beteiligte Fachkräfte oder Institutionen im Konflikt vermitteln zu lassen. Entscheidend für ein solches Vorgehen ist auch hier das Einvernehmen mit den Personen, die sich an uns wenden und deren Leistungsrechte wir in ihrem Auftrag klären.
  1. Wir arbeiten nach einem dreiphasigen Unterstützungsprinzip! Dabei können, müssen aber nicht alle drei Stufen durchlaufen werden:
    1. In einer ersten Phase klären wir zunächst gemeinsam mit den betroffenen Personen, ob ein Jugendhilfebedarf im Einzelfall vorliegen könnte. Dabei erfolgt der Erstkontakt in der Regel telefonisch. Sofern die Kinder- und Jugendhilfe potenziell für den vorgetragenen Hilfebedarf zuständig ist und die Betroffenen eine Unterstützung durch die Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe RLP wünschen, werden sie an eines unserer Beratungsteams vermittelt. Im Gespräch zwischen Beratungsteam und Betroffenen wird dann geklärt, ob ein Anspruch auf Kinder- und Jugendhilfe besteht, ob bereits Kontakt zum zuständigen Jugendamt aufgenommen wurde und worin ggf. der genauere Konflikt mit dem öffentlichen und/oder freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe besteht. Die Betroffenen werden darüber aufgeklärt, welche Möglichkeiten sich für sie im Falle einer weiteren Auseinandersetzung mit den für sie zuständigen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe ergeben, und welche Konsequenzen damit einhergehen könnten. Ein Konflikt bedeutet für die Betroffenen oftmals eine erhebliche Belastung, dies wird in der Beratung der Betroffenen klar angesprochen. Gemeinsam wird darüber nachgedacht, wie und von wem die Betroffenen Unterstützung erhalten können.
    2. Sofern die Anspruchsberechtigten eine weitere Unterstützung durch uns wünschen, versuchen wir in einer zweiten Phase im bestehenden Konflikt außergerichtlich zu vermitteln. Im Auftrag der Betroffenen kommt es in dieser Phase zu einer Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Jugendamt, gegebenenfalls wird ein gemeinsamer Gesprächstermin mit den Betroffenen und dem Jugendamt vereinbart. In dieser Phase kann es auch zur schriftlichen Anforderung von Bescheiden beim Jugendamt kommen. Gelingt es nicht, eine einvernehmliche Einigung zwischen den Betroffenen und dem Jugendamt zu erzielen, so werden mögliche Rechtsmittel geprüft. Gleichzeitig werden die Anspruchsberechtigten bei Bedarf beim Verfassen evtl. noch ausstehender Widerspruchsschreiben unterstützt.
    3. Sollten die informellen Vermittlungsmöglichkeiten der zweiten Phase erschöpft sein, ohne dass es zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen ist, obgleich weiterhin ein fachlich sowie juristisch erkennbarer Leistungsanspruch der Betroffenen besteht, unterstützen wir die Betroffenen in einer etwaigen dritten Phase im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Hierbei wird eine verwaltungsgerichtliche Klage angestrengt bzw. der Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht gestellt. Dies geschieht in der Regel nach Erhalt eines ablehnenden Widerspruchsbescheids durch das zuständige Jugendamt. In allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird immer ein/e im Jugendhilfe- und Verwaltungsrecht kompetente/r AnwältIn beauftragt. Das Kostenrisiko gerichtlicher Schritte für die Anspruchsberechtigten decken wir in diesen Fällen aus unseren Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
  1. Wir dokumentieren unsere Fälle und werten diese anonym aus! Neben der Dokumentation durch unsere Beratungsteams ist dafür entscheidend, dass alle durch uns beratenen Betroffenen aufgefordert werden, uns über Fallverlauf und Fallausgang zu unterrichten. Hieraus ziehen wir Schlüsse für andere Fälle sowie für unser generelles Beratungskonzept, sodass wir dieses fortlaufend optimieren können.