Die Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe ist eine unabhängige Beratungs- und Beschwerdestelle für junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Uns ist wichtig, dass Du weißt, dass Du Rechte hast, die im Gesetz festgeschrieben sind und an die sich das Jugendamt und Deine Wohngruppe halten müssen.
Alle jungen Menschen in der Jugendhilfe haben z. B. folgende Rechte:
Du hast ein Recht darauf, Dich zu beschweren und Dir Beratung zu holen, ohne dass jemand davon erfährt.
Du hast ein Recht auf Beteiligung an Entscheidungen, die Dein Leben betreffen.
Du hast das Recht, Deine Wünsche und Vorstellungen zu äußern.
Wir helfen Dir bei der Umsetzung Deiner Rechte, indem wir Dich
über Deine Rechte aufklären und informieren,
beraten und Lösungen besprechen und
zu Gesprächen begleiten oder mit Dir Anträge und Widersprüche stellen.
Und was passiert, wenn Du Dich bei uns meldest?
Du nimmst Kontakt auf: Du kannst uns schreiben oder anrufen. Wir hören uns Dein Anliegen an und finden gemeinsam heraus, worum es geht.
wir klären, was schon passiert ist: hast Du schon mal mit jemandem gesprochen, der Dir helfen kann oder hast Du vielleicht sogar schon einen Antrag gestellt?
wir entwickeln eine Lösung: wir besprechen im Team und gemeinsam mit Dir, was alles schon geschehen ist, was Du Dir wünschst und was wir tun können. Du entscheidest, und wir unterstützen Dich!
Wir beraten Dich
unabhängig, das heißt: das Jugendamt oder die Wohngruppe bezahlt uns nicht und wir arbeiten nicht für das Jugendamt oder eine Wohngruppe.
parteilich, das heißt: wir glauben Dir und unterstützen Dich in Deinem Anliegen.
anonym, wenn Du das möchtest. Du musst uns Deinen Namen nicht sagen und Du musst uns auch nicht sagen, wo Du wohnst.
kostenlos, das heißt: wir wollen kein Geld von Dir.
so, wie Du es möchtest. Wir hören uns Dein Anliegen an und besprechen uns im Team. Dann schlagen wir Dir vor, was wir tun können. Du entscheidest, ob das für Dich passt oder nicht, und wir sprechen mit niemandem, wenn Du das nicht möchtest.
Sie sind Eltern und erhalten Leistungen des SGB VIII und:oder haben einen Anspruch auf diese? Sie benötigen Hilfe und Unterstützung, da Sie den Eindruck haben, dass
sich niemand für Sie zuständig fühlt oder Ihnen zuhört?
Sie falsch beraten oder nicht richtig informiert werden oder
Sie mit Hilfe des Jugendamts oder eines Trägers unzufrieden sind?
Wir können Sie unabhängig und weisungsungebunden beraten und über Ihre Rechte informieren. Als Personensorgeberechtigte gibt es diverse rechtliche Grundlagen, die Ihnen zustehen. U. a. haben Sie ein Recht darauf,
Hilfen zur Erziehung zu beantragen,
am Hilfeplanverfahren aktiv beteiligt zu werden oder
zwischen den verschiedenen Angeboten der Hilfen zur Erziehung zu wählen.
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