Du hast Rechte! Diese Rechte und die verschiedenen Hilfearten sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgeschrieben. Hierzu zählen u.a.:

§§ 8,9: Du hast das Recht, an allen Entscheidungen beteiligt zu werden, die dein Leben betreffen. Dabei muss dein Alter berücksichtigt werden.

§ 8: Du hast hast ein Recht auf Beratung, ohne das deine Eltern etwas davon erfahren, wenn du dich in einer Notsituation befindest.

§ 5: Du hast das Recht, zwischen verschiedenen Einrichtungen wählen zu dürfen, wenn du Jugendhilfe bekommst.

§ 36: Du hast das Recht, beim Hilfeplangespräch einbezogen zu werden und deinen Willen zu äußern.

§ 41: Du hast das Recht, auch nach deinem 18. Geburtstag einen Antrag auf die Fortführung von Jugendhilfe zu stellen.

Wenn Du Hilfe brauchst, solltest Du den Wunsch nach Hilfe auch äußern. Du kannst zum Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes, zu einer Erziehungsberatungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, zu einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter an Deiner Schule, in Deiner Einrichtung oder in einem Jugendtreff oder auch zur Polizei gehen.

Manchmal kann es sein, dass Du schon mit einer der oben genannten Personen gesprochen hast und es Dir zu Hause oder an Deinem Wohnort trotzdem nicht gut geht oder Du einfach nicht weiter kommst. Wir erklären Dir, was genau Deine Rechte sind und unterstützen Dich, diese auch zu bekommen.

Unsere Beratung ist kostenfrei. Ruf einfach an!

Hier schon einmal einige Hinweise für Euch von anderen Jugendlichen.